Praxis für Osteopathie
Die Praxis besteht aus verschiedenen Behandlungs- und Therapieformen im Rahmen der heilpraktischen Tätigkeit.
1.) Die Osteopathie ist als ganzheitliche Therapie und Behandlungsmethode das Aushängeschild der Praxis und findet nach und nach auch in Deutschland immer mehr Anerkennung.
2.) Die Ohrakupunktur ist als reflektorische Therapie besonders der Inneren Organe sehr bewährt. Sie zeigt sich sowohl als ideale Ergänzung zur osteopathischen Behandlung, als auch als eigenständige Therapieform besonders in der Schmerz- und Suchttherapie.
3.) Die Kiefergelenk-Therapie als Teil einer osteopathischen Untersuchung oder Behandlung, aber auch als alleinige Therapie erweitert die therapeutischen Leistungen unserer Praxis um ein wichtiges leider viel zu wenig beachtetes Behandlungsfeld. Hier zeigt sich besonders das Phänomen - "kleine Ursache - große Auswirkung"
Techniker übernimmt Osteopathie-Kosten
Ab 1. Januar erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) 80 Prozent der Kosten für maximal sechs osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten (nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung). Voraussetzung ist eine Bescheinigung eines Arztes, auf der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt. Erfolgen muss die Behandlung „qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer…, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt“, schreibt die TK auf ihrer Internetseite. Die Kosten müssen wie bei Privatpatienten zunächst selbst bezahlt werden. Nach Vorlage der Rechnungen und der ärztlichen Bescheinigung überweist die Krankenkasse den entsprechenden Betrag auf das Konto des Versicherten. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. begrüßt grundsätzlich die Neuerungen des kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungs-strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“, die es gesetzlichen Kranken-kassen erlauben, auch bisherige Nicht-Kassenleistungen zu erstatten.
Nachtrag zur Satzung der Techniker Krankenkasse
"§ 27b Osteopathie“
(1) Versicherte können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.(2) Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten.
Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
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Öffnungszeiten + Anmeldung
Mo - Fr 8.00 - 19.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung unter 02361-937964
V.O.D.
Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland VOD e.V.
BDH
Mitglied im Verband Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.