Kostenerstattung

private Vollversicherung:

-> bei der privaten Vollversicherung werden i.d.R. alle Behandlungen erstattet:

  • Heilpraktiker (Gebührenordnung von 1985)
    • Osteopathie, Ohrakupunktur, Manuelle Therapie usw.
  • Physiotherapie + physikalische Therapie
    • Krankengymnastik, Massage, Fango, Manuelle Therapie, Lymphdrainage
  • Prävention
    • Rückenschule, Autogenes Training

 

private Zusatzversicherung:

-> bei der privaten Zusatzversicherung werden i.d.R.

  • alle heilprakischen Leistungen (s.o) nach der Gebührenordnung von 1985 erstattet

             !!  nicht in allen Zusatzversicherungen ist der Heilpraktiker aufgeführt !!!

 

Beamte (Beihilfe, Postbeamten B, usw.)

-> bei den "Beamtenversicherungen" werden i.d.R. alle Behandlungen erstattet:

  • Heilpraktiker (Gebührenordnung von 1985)
    • Osteopathie, Ohrakupunktur, Manuelle Therapie usw.
  • Physiotherapie + physikalische Therapie
    • Krankengymnastik, Massage, Fango, Manuelle Therapie, Lymphdrainage
  • Prävention
    • Rückenschule, Autogenes Training

 

Gesetzl. Versicherte

-> bei gesetzl. versicherten Patienten werden erstattet:

  • Physiotherapie + physikalische Therapie
    • im Rahmen der gesetzl. Verordnung durch den Arzt
  • Prävention (i.d.R. zu 80%)
    • Rückenschule, Autogenes Training
  • keine heilpraktischen Leistungen  und somit sind diese als reine Privatleistung zu sehen.

Private Zusatzversicherung für Ihre heilpraktischen und physiotherapeutischen Behandlungen

Zusatzversicherung
Zusatzversicherung für heilprak. und phy
Adobe Acrobat Dokument [38.3 KB]
Download

Da es eine sehr hohe Zahl von Privaten Versicheren und somit eine noch höhere Zahl von Tarifen bei der privaten Krankenversicherung gibt, empfiehlt sich ein Blick in die eigene Police und evtl. eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

 

Sprechen Sie uns an, damit Fragen zur Kostenerstattung im Vorfeld geklärt werden können.