Kasse und Berufsgenossenschaften
Unsere Praxis ist sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die Berufsgenossenschaften zugelassen und abrechnungsberechtigt.
Es kommt immer häufiger vor, dass niedergelassene Ärzte den Patienten Leistungen vorenthalten mit der Begründung
"das (Massage, Krankengymnastik, usw.) darf ich nicht mehr verordnen" oder
"mein Budget ist überschritten"
Kurze Erklärung:
Die bekannten Leistungen wie Massage, Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Fango, Bewegungsbad, Lymphdrainage, Elektrotherapie, usw. sind Pflichtleistungen einer jeden gesetzlichen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (Ihre Kasse wird Ihnen dieses bestätigen).
Der Arzt hat die Möglichkeit im Rahmen des Heilmittelkataloges die Verordnung für Ihr jeweiliges Krankheitsbild auszustellen.
Es bedarf häufig dabei nur einer kurzen schriftlichen Begründung des Arztes oder einer "Genehmigung ausserhalb des Regelfalles" (siehe Heilmittelkatalog).
Lassen Sie sich also nicht mit Ihrem behandelnden Arzt auf ein Streitgespräch ein, sondern versuchen Sie mit ihm eine konstruktive Lösung zu finden evtl. in Rücksprache mit dem Therapeuten.